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So rechnen Sie durchlaufende Posten mit Ihren Kunden richtig ab

Anders als der Name vermuten lässt, ist ein durchlaufender Posten nicht einfach „Geld auf der Durchreise“. Betroffen sind Umsatzsteuer, Vorsteuer, Rechnungsstellung und nicht zuletzt die Frage, ob aus einer vermeintlich neutralen Weiterleitung plötzlich ein eigener steuerpflichtiger Umsatz wird. Wie Sie die durchlaufenden Posten rechtssicher behandeln, zeige ich Ihnen.

Markus Kahr

21.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Was ist ein durchlaufender Posten?

Ein durchlaufender Posten liegt vor, wenn Sie einen Betrag im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmen oder verausgaben. Der Betrag gehört wirtschaftlich nicht zu Ihrem Unternehmen, sondern wird von Ihnen lediglich „durchgereicht“.

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