Tax-News

„RABE“ jetzt auch in Thüringen

Per Pressemitteilung hat das Thüringer Finanzministerium am 24.3.2025 verkündet, dass in den zugeordneten Finanzämtern das RABE-Verfahren eingeführt wird.

Timm Haase

17.04.2025 · 1 Min Lesezeit

„RABE“ steht für ein Verfahren zur Referenzierung auf Belege und soll die Belegeinreichung wesentlich erleichtern. Von dieser sollen Finanzämter und Steuerpflichtige gleichermaßen profitieren. Die Funktionsweise ist dabei denkbar einfach: Direkt bei der Erstellung der Steuererklärung können Belege in der Plattform MeinElster hinterlegt und mit dem jeweiligen Feld der Steuererklärung verknüpft werden.

Für Steuerpflichtige entfällt die nachträgliche Einreichung von angeforderten Belegen. Für die Finanzämter ist ein unmittelbarer Zugriff auf die digital archivierten Belege möglich. Allerdings ist die Nutzung nicht verpflichtend.

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