Frage: Vor Kurzem kam von meinem Steuerberater ein eiliges „Steuer-Update“ per E-Mail. Darin stand geschrieben, dass ich ab sofort nicht nur die bei mir im Unternehmen eingehenden Steuerbescheide, sondern auch den jeweiligen Briefumschlag an ihn weiterleiten soll. Allerdings fehlte die Erklärung, warum ich das machen soll. Können Sie mir sagen, welcher Gedankengang sich dahinter verbirgt?
Antwort: Die Information Ihres Steuerberaters hätte ruhig etwas ausführlicher ausfallen können. Seine E-Mail zeigt aber immerhin, dass er sich mit der aktuellen BFH-Rechtsprechung befasst hat. Das Gericht hat sich nämlich kürzlich zu der Beweiskraft eines Briefkuverts geäußert (Urteil vom 17.2.2026, Az. IX B 95/25). Konkret ging es um die Widerlegung der sogenannten Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 AO und die darauf aufbauende Berechnung der Einspruchsfrist bei Steuerbescheiden.