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Zu viel Gewerbesteuer gezahlt? Zinsen dafür müssen Sie jetzt versteuern

Ihre Gewerbesteuerzahlungen an Ihre Gemeinde werden verzinst. Dies betrifft sowohl Zinsen für Nachzahlungen, als auch für Guthaben. Der BFH hat jetzt entschieden, dass Guthabenzinsen, die Sie aus einer Überzahlung von Gewerbesteuer erhalten, von Ihnen als Betriebseinnahmen zu erfassen sind (BFH-Urteil vom 26.9.2025, Az. IV R 16/23, veröffentlicht am 5.2.2026).

Markus Kahr

09.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Erstattungszinsen erfasste der Unternehmer nicht als Einnahme

Der Urteilsfall betrifft eine GbR, die im Bereich der Unternehmensberatung und der Insolvenzverwaltung tätig ist. Sie erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Im Rahmen ihrer Gewinnermittlung erfasste sie zunächst Zinserträge für erstattete Gewerbesteuer. Diese zog sie dann aber außerbilanziell wieder ab.

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