Frage: Unser Mitarbeiter führt verschiedene Dienstreisen an einem Tag durch. Rechnen wir die Abwesenheitszeiten des jeweiligen Tages zusammen oder stellen wir auf die jeweilige Reise ab? Wie gehen wir vor, wenn er übernachtet und erst am nächsten Tag zu seiner Wohnung zurückkehrt?
Antwort: Die Abwesenheitszeiten aller beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten an einem Kalendertag addieren Sie. Überschreitet die gesamte Abwesenheit von Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte 8 Stunden, können Sie für diesen Tag die Verpflegungspauschale von 14 € steuer- und abgabenfrei erstatten. Übernachtet Ihr Mitarbeiter, ist die Abwesenheitsdauer gleichgültig. Sie dürfen ihm für den An- und Abreisetag jeweils 14 € steuer- und abgabenfrei erstatten, hier wären es dann 28 €. Übernachtet er einmal, können Sie ihm 28 € für die An- und Abreise und 28 € für den Zwischentag, also 56 €, erstatten.