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Zahlen Sie Urlaub für mehrere Jahre aus, ermittelt der Fiskus für Sie die Steuerbelastung
Immer wieder werden Arbeitsverhältnisse beendet, bei denen der Mitarbeiter seinen Urlaub noch nicht vollständig genommen hat. Zahlen Sie dann den nicht genommenen Urlaub aus, mussten Sie ihn ermäßigt besteuern (Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.11.2025, Az. 12 K 1853/23 E, veröffentlicht am 15.12.2025). So war es bisher ...
Markus Kahr
26.01.2026
·
1 Min Lesezeit
Ihr Mitarbeiter muss die begünstigte Besteuerung selbst beantragen
Über Jahrzehnte mussten Sie die begünstigte Besteuerung durchführen, wenn es zu einer Zusammenballung von Einnahmen aus Entschädigungen oder Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit bei Ihren Mitarbeitern gekommen ist. Doch damit ist es vorbei. Seit dem 1.1.2025 ist das Wohnsitzfinanzamt Ihres Mitarbeiters für die Besteuerung zuständig. Dies hat sich aber noch nicht in jede Steuerabteilung herumgesprochen.
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