FRAGE: Wir planen zum 1.1.2025 den Wechsel von der Ist-Besteuerung (vereinnahmte Entgelte) zur Soll-Versteuerung (vereinbarte Entgelte), weil das für uns weniger aufwendig ist. Wir wollen dabei natürlich keinen Fehler machen. Unsere Frage ist daher: Was müssen wir beachten, wenn wir umstellen?
ANTWORT von Jörg Wilde: Grundsätzlich müssen Sie darauf achten, dass Sie keine Umsätze doppelt versteuern. Denn in diesem Fall schaden Sie sich selbst.