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Wollen Sie Ihre Mitarbeiter am Erfolg Ihres Unternehmens beteiligen, müssen Sie unbedingt dieses neue BFH-Urteil und seine steuerlichen Auswirkungen kennen

Die eigenen Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens beteiligen, kann für beide Seiten enorme Vorteile bieten. Denken Sie nicht zuletzt an die steigende Motivation Ihrer Angestellten. Wie die Gewinnanteile im Einzelfall zu behandeln sind, hängt stark von der Art der Beteiligung ab. So lässt sich das Urteil des BFH vom 21.10.2025 (Az. VIII R 13/23) zusammenfassen. Hier lesen Sie, worauf es konkret ankommt.

Timm Haase

09.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Diesen Fall hatte der BFH zu entscheiden

Ein leitender Angestellter und Prokurist einer GmbH hatte mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Dauer seiner Anstellung geschlossen, den die Parteien als „Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft“ bezeichneten. Die wesentlichen Inhalte:

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