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Wollen Sie Ihre Mitarbeiter am Erfolg Ihres Unternehmens beteiligen, müssen Sie unbedingt dieses neue BFH-Urteil und seine steuerlichen Auswirkungen kennen
Die eigenen Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens beteiligen, kann für beide Seiten enorme Vorteile bieten. Denken Sie nicht zuletzt an die steigende Motivation Ihrer Angestellten. Wie die Gewinnanteile im Einzelfall zu behandeln sind, hängt stark von der Art der Beteiligung ab. So lässt sich das Urteil des BFH vom 21.10.2025 (Az. VIII R 13/23) zusammenfassen. Hier lesen Sie, worauf es konkret ankommt.
Timm Haase
09.02.2026
·
2 Min Lesezeit
Diesen Fall hatte der BFH zu entscheiden
Ein leitender Angestellter und Prokurist einer GmbH hatte mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Dauer seiner Anstellung geschlossen, den die Parteien als „Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft“ bezeichneten. Die wesentlichen Inhalte:
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