Leserfrage

Wo befindet sich der Ort der Lieferung bei einer Abholung durch den Kunden?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Jörg Wilde

01.06.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Wir haben einen gebrauchten Pkw an unseren Kunden verkauft. Der Kunde holte das Fahrzeug auf unserem Betriebsgelände ab und übernahm es dort. Auf der Rückfahrt wurde unser Kunde in einen Unfall verwickelt, wobei der Pkw einen Totalschaden erlitt. Wie ist in diesem Fall der Ort der Lieferung umsatzsteuerlich zu bestimmen, und gilt die Lieferung bereits als von uns ausgeführt, obwohl das Fahrzeug den Betriebshof verlassen hat, aber noch nicht beim Käufer angekommen ist?

ANTWORT von Jörg Wilde:  Wird der Pkw auf dem Betriebsgelände übergeben und holt der Käufer das Fahrzeug dort selbst ab, liegt eine sogenannte Abhollieferung vor. In diesem Fall beginnt die Beförderung durch den Abnehmer direkt beim Verkäufer. Nach § 3 Abs. 6 UStG befindet sich der Ort der Lieferung dort, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Das ist in Ihrem Fall Ihr Betriebsgelände.

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