Leserfrage

„Wir haben die Abgabefrist verpasst – wie sollen wir uns jetzt verhalten?“

Frage: Wir haben die Abgabefrist für unsere Steuererklärungen am 2.9.2024 verpasst. Unsere betrieblichen Steuererklärungen erstellen wir selbst. Im letzten Jahr haben wir unsere Steuererklärungen erst in Oktober an das Finanzamt übermittelt, diesen Termin hatte ich jetzt auch noch im Kopf. Wie sollen wir uns nun verhalten, damit wir keinen Ärger bekommen? Ein Bekannter wollte mir weismachen, dass das bereits eine Steuerhinterziehung sei.

Markus Kahr

07.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir haben die Abgabefrist für unsere Steuererklärungen am 2.9.2024 verpasst. Unsere betrieblichen Steuererklärungen erstellen wir selbst. Im letzten Jahr haben wir unsere Steuererklärungen erst in Oktober an das Finanzamt übermittelt, diesen Termin hatte ich jetzt auch noch im Kopf. Wie sollen wir uns nun verhalten, damit wir keinen Ärger bekommen? Ein Bekannter wollte mir weismachen, dass das bereits eine Steuerhinterziehung sei.

Antwort: So ganz falsch liegt Ihr Bekannter nicht, aber ich will Ihnen keine Angst machen. Wichtig ist, dass Sie in 2 Schritten vorgehen:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst