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Wie viele Ärzte dürfen in einer Praxis angestellt sein, bevor die Einkünfte als gewerblich umqualifiziert werden? Dieses FG-Urteil gibt eine klare Antwort auf diese Frage

Über den Einzel- und Gemeinschaftspraxen von Ärzten schwebt stets das Damoklesschwert der Umqualifizierung von freiberuflichen in gewerbliche Einkünfte. Ob diese Gefahr auch dann besteht, wenn neben den Inhabern bzw. Gesellschaftern bis zu 10 angestellte Ärzte in der Praxis tätig werden, hat das Sächsische Finanzgericht mit Urteil vom 26.2.2026 (Az. 4 K 766/22) entschieden. Diese Punkte sind relevant für Sie.

Timm Haase

01.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Darum ging es in dem verhandelten Fall

In den Streitjahren betrieb eine GbR eine Zahnarztpraxis. Die Gesellschafter waren selbst Zahnärzte, beschäftigten allerdings 5 bis 6 angestellte Zahnärzte sowie 3 bis 4 angestellte Assistenzzahnärzte. Hinzu kam zeitweise eine als freie Mitarbeiterin tätige Kieferorthopädin.

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