FRAGE: Ich führe ein Einzelhandelsgeschäft im sächsischen Erzgebirge und verkaufe dort Farben und Lacke. Mein Kundenstamm umfasst in erster Linie private Kunden, teilweise aber auch Handwerksbetriebe. Meine Umsätze erfasse ich fast ausschließlich über eine offene Ladenkasse. Bareinnahmen halte ich täglich in meinem Kassenbuch fest, zudem führe ich auch einen Kassenbericht. Dabei errechne ich den Kassen-Soll-Bestand am Tagesende anhand der Umsätze abzüglich anfallender Auszahlungen. Eine neue Aushilfe hat mich kürzlich darauf hingewiesen, dass sie das Auszählen aus anderen Firmen anders gewohnt ist. Mache ich etwas falsch?
ANTWORT: Ich muss Ihnen leider sagen, dass die von Ihnen verwendete Ermittlungsmethode nicht korrekt ist. Sinn des Kassenberichts ist der Nachweis, dass Sie Ihre Kasse tatsächlich täglich auszählen. An dieser Vermutung wird jeder Betriebsprüfer arge Zweifel hegen, wenn Sie lediglich Einnahmen und Auszahlungen summieren und so auf den Kassenbestand am Tagesende kommen. Im Idealfall bildet Ihr Kassenbericht zusammen mit Ihrem Kassenbuch eine unerschütterliche Einheit.