News
Welche Kosten Sie als Betriebsausgaben geltend machen können
Haben Sie Ihren Firmenwagen dem Betriebs- und Unternehmensvermögen zugeordnet, können Sie aus der Anschaffung nicht nur die Vorsteuerbeträge geltend machen. Auch laufende Kfz-Kosten und andere, fiktive Ausgaben wie etwa die Abschreibung können Sie gewinnmindernd berücksichtigen.
Ann-Christin Hütte
26.06.2026
·
1 Min Lesezeit
Diese 7 Kosten zählen zu Pkw-Kosten und sind Betriebsausgaben
- Kosten wie Benzin oder Stromkosten und/oder Kosten für eine Ladestation
- Versicherungsbeiträge (Achtung: Hier fällt keine Umsatzsteuer an, da es sich um umsatzsteuerfreie Leistungen handelt. Sie haben also keinen Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen.)
- Reparaturkosten für das Fahrzeug
- TÜV und Inspektionskosten
- nachträgliche Zusatz-/Sonderausstattung (z. B. Navi, Fahrtenbuch)
- Abschreibungsbeträge für die Abnutzung des Fahrzeugs
- ggf. Unfallkosten – hierzu mehr auf Seite 12
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!