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Welche Kosten Sie als Betriebsausgaben geltend machen können

Haben Sie Ihren Firmenwagen dem Betriebs- und Unternehmensvermögen zugeordnet, können Sie aus der Anschaffung nicht nur die Vorsteuerbeträge geltend machen. Auch laufende Kfz-Kosten und andere, fiktive Ausgaben wie etwa die Abschreibung können Sie gewinnmindernd berücksichtigen.

Ann-Christin Hütte

26.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Diese 7 Kosten zählen zu Pkw-Kosten und sind Betriebsausgaben

  • Kosten wie Benzin oder Stromkosten und/oder Kosten für eine Ladestation

  • Versicherungsbeiträge (Achtung: Hier fällt keine Umsatzsteuer an, da es sich um umsatzsteuerfreie Leistungen handelt. Sie haben also keinen Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen.)

  • Reparaturkosten für das Fahrzeug

  • TÜV und Inspektionskosten

  • nachträgliche Zusatz-/Sonderausstattung (z. B. Navi, Fahrtenbuch)

  • Abschreibungsbeträge für die Abnutzung des Fahrzeugs

  • ggf. Unfallkosten – hierzu mehr auf Seite 12

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