Warum es bei einer Entnahme eines Gegenstands nicht auf Ihre Zuordnungsentscheidung ankommt
Entnehmen Sie aus Ihrem Unternehmen einen Gegenstand, kommt es umsatzsteuerlich nicht darauf an, ob Sie den Gegenstand ertragssteuerlich Ihrem Unternehmen zugeordnet haben. Für die Umsatzsteuer ist es wichtig, ob Sie den Gegenstand Ihrem unternehmerischen oder nicht unternehmerischen Tätigkeitsbereich zugewiesen haben (BFH, Urteil vom 3.3.2011, Az. V R 135/83; Abschn. 3.3 Abs. 1 Satz 3 UStAE).