Behalten Sie den Überblick über die anhängigen Verfahren
Jedes Jahr trifft der BFH mehrere Tausend Entscheidungen. Hier den Überblick zu behalten, ist gar nicht so einfach. Daher fasse ich für Sie regelmäßig die neuesten laufenden Verfahren zusammen.
Sind Sie von einem gleichlautenden Fall betroffen, legen Sie innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Verwaltungsakts Einspruch gegen Ihren Bescheid ein und verweisen auf das BFH-Aktenzeichen (Spalte 1 in der Tabelle auf Seite 5). Nutzen Sie für Ihren Einspruch den folgenden Mustertext!