Arbeitgeber mietet Parkplätze für 30 € im Monat an
Im Urteilsfall stellt ein Arbeitgeber einem Teil seiner Mitarbeiter Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Kosten der Arbeitnehmer für das Anmieten von Garagen- und Einstellplätzen übernimmt er gemäß der betrieblichen „Firmenwagenregelung“ nicht. Da öffentliche Parkplätze rund um das Unternehmen knapp sind, mietet der Arbeitgeber private Parkplätze an. Diese stellt er allen Mitarbeitern, unabhängig davon, ob diese einen Firmenwagen oder ein privates Fahrzeug nutzen, für monatlich 30 € zur Verfügung. Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der 1%-Methode minderte der Arbeitgeber die Bemessungsgrundlage um die vom Firmenwagennutzer gezahlte Parkplatzgebühr in Höhe von 30 €.