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Wie Sie Ihre Umsatzverprobung wie ein Betriebsprüfer machen

Steht bei Ihnen eine Betriebs- oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung an, wird der Prüfer auch Ihre Umsätze verproben, um Unstimmigkeiten festzustellen. Um nicht von einem Verprobungsergebnis überrascht zu werden, empfehlen wir Ihnen, vorab selbst eine Verprobung vorzunehmen. Wie Sie das machen, zeigen wir Ihnen hier.

Jörg Wilde

29.04.2024 · 4 Min Lesezeit

Warum Sie zwischen einem Handels- und Handwerksbetrieb unterscheiden müssen

Damit Ihre Verprobung auch aussagekräftig wird, müssen Sie zunächst unterscheiden, ob Ihre Umsätze dem Handwerk oder dem Handel zuzurechnen sind. Denn hiernach bestimmt sich, nach welcher Methode Sie Ihre Umsatzverprobung vornehmen müssen. Haben Sie einen Handelsbetrieb, ist Ihr Wareneinsatz die erforderliche Berechnungsgrundlage für die Umsatzverprobung. Betreiben Sie einen Handwerksbetrieb (Fertigungsbetrieb), kommen Sie mit dem Wareneinsatz nicht zu einem Ergebnis. Sie müssen hier folgende Werte als Berechnungsgrundlage ermitteln:

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