Sie können Rechnungen auf unterschiedliche Arten und Wegen erteilen
Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem Sie über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnen. Wie Sie dieses Dokument bezeichnen, ist für den Fiskus bedeutungslos. Diese Generaldefinition ergibt sich direkt aus § 14 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Sie können Ihre Rechnung auf Papier oder elektronisch erteilen. Sie können Ihr normales Geschäftspapier oder den berühmten Bierdeckel nutzen. In all diesen Fällen erteilen Sie eine Rechnung.
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