Arbeitsessen mit Ihrem Mitarbeiter: Auf diese beiden Punkte kommt es an
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter zu einem Essen einladen, ist Ihre Einladung immer dann steuerfrei, wenn
- die Bewirtung während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes erfolgt und
- der Wert der Mahlzeit, einschließlich Getränken und Umsatzsteuer den Betrag von 60 € je Teilnehmer nicht übersteigt.
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