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Wie Sie die Kosten für ein Arbeits- bzw. Belohnungsessen so ansetzen, dass kein Prüfer etwas zu meckern hat

Essen gehen und der Fiskus beteiligt sich an den Kosten. Im besten Fall ist die Verpflegung für Ihre Mitarbeiter sogar steuerfrei. Betriebsprüfer stürzen sich gern auf diese Betriebsausgaben, da sie hinter manch einer Mahlzeit eine private Veranlassung vermuten. In welchen Fällen Ihre Essenseinladung steuerfrei erfolgen kann, zeige ich Ihnen hier.

Markus Kahr

23.09.2024 · 4 Min Lesezeit

Arbeitsessen mit Ihrem Mitarbeiter: Auf diese beiden Punkte kommt es an

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter zu einem Essen einladen, ist Ihre Einladung immer dann steuerfrei, wenn

  1. die Bewirtung während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes erfolgt und
  2. der Wert der Mahlzeit, einschließlich Getränken und Umsatzsteuer den Betrag von 60 € je Teilnehmer nicht übersteigt.

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