Tax-News

Wie Sie als Gesellschafter einen Gegenstand an die Gesellschaft zur Nutzung überlassen

Wenn Sie als Gesellschafter Ihrer Gesellschaft einen Gegenstand zur Nutzung überlassen, stellt sich regelmäßig die Frage, wie diese Überlassung steuerlich behandelt wird. Entscheidend ist, ob Sie ein Sonderentgelt erhalten oder ob die Überlassung nur im Rahmen Ihrer Gewinnbeteiligung erfolgt. In diesem Beitrag befassen wir uns mit der Variante, dass Sie ein Sonderentgelt für die Nutzung erhalten.

Jörg Wilde

20.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Warum die Überlassung von Gegenständen umsatzsteuerpflichtig ist

Überlassen Sie Ihrer Gesellschaft einen Gegenstand gegen ein vereinbartes Entgelt, z. B. einen Mietzins oder eine Vergütung nach tatsächlicher Nutzung, handelt es sich grundsätzlich um einen steuerbaren Umsatz nach dem UStG. Nach Auffassung Ihres Finanzamts begründet die entgeltliche Überlassung eines Gegenstands durch Sie als Gesellschafter an Ihre Gesellschaft Ihre Unternehmereigenschaft.. Dies gilt selbst dann, wenn Sie ausschließlich als Gesellschafter tätig sind und keine sonstigen unternehmerischen Aktivitäten entfalten (BFH, Urteil vom 16.3.1993, Az. XI R 45/90).

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