FRAGE: Wir statten unsere Monteure mit einheitlicher Arbeitskleidung aus. Hierzu gehören Sicherheitsschuhe, Arbeitshosen sowie Jacken mit dem Firmenlogo unseres Unternehmens. Die Kleidung bleibt im Eigentum unseres Unternehmens und wird den Arbeitnehmern unentgeltlich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung ist ausschließlich bei beruflichen Einsätzen vorgesehen; eine private Verwendung ist arbeitsvertraglich untersagt. Wir haben beim Einkauf der Arbeitskleidung den Vorsteuerabzug geltend gemacht.