Leserfrage

Ist die Überlassung von Arbeitskleidung an unsere Mitarbeiter umsatzsteuerpflichtig?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Jörg Wilde

20.04.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Wir statten unsere Monteure mit einheitlicher Arbeitskleidung aus. Hierzu gehören Sicherheitsschuhe, Arbeitshosen sowie Jacken mit dem Firmenlogo unseres Unternehmens. Die Kleidung bleibt im Eigentum unseres Unternehmens und wird den Arbeitnehmern unentgeltlich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt.

Die Nutzung ist ausschließlich bei beruflichen Einsätzen vorgesehen; eine private Verwendung ist arbeitsvertraglich untersagt. Wir haben beim Einkauf der Arbeitskleidung den Vorsteuerabzug geltend gemacht.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!