Leserfrage

Wie müssen wir gebraucht gekaufte Wirtschaftsgüter wirklich über die volle Nutzungsdauer abschreiben?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

06.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Mein Unternehmen hat von einem Konkurrenten eine ganze Reihe von Wirtschaftsgütern gekauft. Sie sind gebraucht und teilweise schon ein paar Jahre in Benutzung gewesen. Insgesamt aber noch voll funktionsfähig. Dazu gehören neben einem Transporter insbesondere verschiedene Produktionsmaschinen, aber auch Schranksysteme. Wie sollen wir die Nutzungsdauer für die Abschreibung ansetzen? Von den amtlichen AfA-Tabellen auszugehen erscheint mir am einfachsten. Was sagen Sie dazu?

Antwort: Bei der Wahl der richtigen Abschreibungsdauer müssen Sie bedenken, dass die amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung für neuwertige Wirtschaftsgüter konzipiert sind. Würden Sie diese auf gebrauchte Wirtschaftsgüter anwenden, käme es zu folgendem Effekt: Sie verteilen die Anschaffungskosten auf eine zu hohe Anzahl von Jahren und haben damit pro Jahr zu geringe Abschreibungsbeträge. In der Folge zeigen Sie einen zu hohen Gewinn, auf den Sie entsprechende Steuern zahlen müssen.

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