Frage: In unseren Unternehmen tauschen wir regelmäßig Einrichtungsgegenstände, um uns ein stylisches Image zu geben. Ein von uns ausrangierter, jedoch voll funktionsfähiger Getränkekühlschrank mit gläserner Front soll ein Sportverein erhalten. Hierfür möchten wir eine abzugsfähige Spendenquittung. Wie müssen wir bzw. der Sportverein vorgehen, damit wir alles richtig machen?
Antwort: Wenn Sie Ihren ausrangierten Kühlschrank an einen Sportverein weitergeben, erbringen Sie eine Sachspende. Hierüber wird Ihnen der Schatzmeister des Sportvereins eine abzugsfähige Zuwendungsbestätigung, so der offizielle Name, ausstellen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verein berechtigt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Während der Wert der Zuwendung bei einer Geldspende feststeht, ist dies bei einer Sachzuwendung schwieriger. Der Schatzmeister wird Ihnen immer dann leichter eine Zuwendungsbestätigung ausstellen können, wenn sie ihm Ihren Einkaufsbeleg vorlegen. Nach Abzug der von Ihnen in Anspruch genommenen Abschreibung verbleibt ein Restbuchwert. Dies ist der Wert, über den Sie eine Zuwendungsbestätigung für Ihren Kühlschrank erhalten können.
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