Leserfrage

Wie besteuere ich einen Minijobber, wenn er bei uns kurzfristig tätig wird, damit ihm netto viel bleibt?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

11.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Für unseren Versandhandel benötige ich für die Vorweihnachtszeit noch Minijobber. Wie besteuere ich hier unseren Minijobber, damit ihm möglichst viel in der Lohntüte bleibt?

Antwort: Rechnen Sie den Lohn Ihres Minijobbers nach Lohnsteuerkarte (ELSTAM) ab, so fällt bis zur Höhe des Grundfreibetrags von 12.096 € (2026: 12.348 €) keine Lohnsteuer an.

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