Leserfrage

Wer muss die Angaben auf unserem Bewirtungsbeleg eintragen? Der Gastwirt oder wir?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

09.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir haben uns mit 2 Kunden in einer Gaststätte zu einem Arbeitsessen getroffen. Die Kosten haben für uns zu viert insgesamt 280 € betragen. Ich habe 20 € Trinkgeld gegeben. Wer trägt auf dem Bewirtungsbeleg die Teilnehmer ein? Macht das der Gastwirt oder mache ich das? Wie muss ich das Trinkgeld nachweisen?

Antwort: Bewirtungskosten werden rigoros gestrichen, selbst wenn Ihnen auch nur ein winziger Fehler unterläuft. Die beiden häufigsten Fehler bestehen darin, dass der Anlass der Bewirtung und die Namen aller bewirteten Personen fehlen oder unvollständig sind. Die Teilnehmer müssen nicht vom Gastwirt aufgeführt werden. Es reicht aus, wenn Sie die Namen aufführen. Es genügt nicht, nur „Kunde“ oder „Geschäftspartner“ zu schreiben. Geben Sie den Namen konkret an: z. B. „Anton Berger, Berger Consulting GmbH“. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, und vergessen Sie Ihren eigenen nicht, wenn Sie der Einladende sind.

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