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Wenn Sie Ihre Vollmacht ändern wollen, handeln Sie schnell und konsequent!

Nur wirksam bekanntgegebene Schreiben und Bescheide des Fiskus sind rechtskräftig. Sie können aber auch eine Vollmacht erteilen, dass nicht Ihnen, sondern z. B. einem Steuerberater alle Steuerbescheide bekanntgegeben werden sollen. Aber was passiert, wenn sich der Versand eines Steuerbescheides und die Rücknahme Ihrer Vollmacht überschneiden? Diese Frage hat der BFH mit Urteil vom 8.2.2024, Az. VI R 25/21, veröffentlicht am 10.5.2024, entschieden.

Markus Kahr

17.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Unternehmen erteilte eine Vollmacht

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