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Wenn Sie die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen, stehen Ihnen weitreichende Steuervergünstigungen zu

Durch die Gemeinnützigkeit gibt es Steuervergünstigungen bei allen wichtigen Steuerarten. Darüber hinaus sind Sie zum Empfang von Spenden berechtigt, die beim Spender steuerlich abzugsfähig sind. Daran sind aber gewisse Voraussetzungen für Ihren Verein, Ihre Kapitalgesellschaft oder Ihre Stiftung geknüpft. Ich zeige Ihnen, was Sie beachten müssen.

Nadine Lord

02.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Beachten Sie diese Voraussetzungen

So formuliert es der Gesetzgeber für Sie

Wenn Sie „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen“ (§ 51 (1) S. 1 AO), sind Sie steuerbegünstigt. Aber was heißt das genau?

Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke, wenn Ihre „Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“ (§ 52 (1) S. 1 AO).

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