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Wenn sich die Nutzung eines Wirtschaftsguts ändert, korrigieren Sie auch die Umsatzsteuer

Eine Änderung der umsatzsteuerlichen Verhältnisse liegt immer dann vor, wenn sich nachträglich die Umstände ändern, die ursprünglich für den Vorsteuerabzug maßgeblich waren. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Vorsteuerabzug korrigieren und einen Teil der Vorsteuer wieder an den Fiskus zurückzahlen. Allerdings gibt es eine zeitliche Begrenzung.

Markus Kahr

03.05.2026 · 3 Min Lesezeit

Das steckt hinter der Vorsteuerkorrektur des § 15a UStG

Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie sich für sämtliche Wirtschaftsgüter, die Sie betrieblich nutzen, die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Doch was passiert, wenn sich die Nutzung des Wirtschaftsguts um mehr als 10 % ändert? Weil Sie es z. B. nach 2 Jahren anders nutzen? Dann sind Sie verpflichtet, den von Ihnen beanspruchten Vorsteueranspruch wieder an den Fiskus zurückzuzahlen.

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