Das steckt hinter der Vorsteuerkorrektur des § 15a UStG
Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie sich für sämtliche Wirtschaftsgüter, die Sie betrieblich nutzen, die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Doch was passiert, wenn sich die Nutzung des Wirtschaftsguts um mehr als 10 % ändert? Weil Sie es z. B. nach 2 Jahren anders nutzen? Dann sind Sie verpflichtet, den von Ihnen beanspruchten Vorsteueranspruch wieder an den Fiskus zurückzuzahlen.