Wann aus Sicht Ihres Finanzamts eine Entnahme vorliegt
Eine Entnahme liegt vor, wenn Sie ein Wirtschaftsgut, Geld, eine Nutzung oder eine Leistung aus Ihrem Betriebsvermögen herausnehmen und für private Zwecke verwenden. Der Gesetzgeber regelt das in § 4 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz. Die Regel betrifft jeden Unternehmer, ganz gleich, ob er bilanziert oder seinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt.