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Wenn der Firmenwagen zur Privatsache wird: Worauf Sie als Unternehmer bei Entnahmen achten müssen

2 mögliche Beispiele aus Ihrem Alltag: Sie als Handwerksmeister überlassen Ihrem Sohn die alte Werkbank aus der Werkstatt, weil im Betrieb längst neue Maschinen stehen. Sie geben Ihr häusliches Arbeitszimmer auf, weil Sie inzwischen ausschließlich beim Kunden vor Ort arbeiten. 2 völlig unterschiedliche Situationen, und doch löst jede denselben steuerlichen Vorgang aus: eine Entnahme. Und hier schaut der Betriebsprüfer genau hin.

Jörg Wilde

09.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Wann aus Sicht Ihres Finanzamts eine Entnahme vorliegt

Eine Entnahme liegt vor, wenn Sie ein Wirtschaftsgut, Geld, eine Nutzung oder eine Leistung aus Ihrem Betriebsvermögen herausnehmen und für private Zwecke verwenden. Der Gesetzgeber regelt das in § 4 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz. Die Regel betrifft jeden Unternehmer, ganz gleich, ob er bilanziert oder seinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt.

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