FRAGE: Bei mir hat sich das Finanzamt zu einer Umsatzsteuersonderprüfung angekündigt. Der Prüfer möchte dafür verschiedene Unterlagen von mir haben. Einige davon kann ich nachvollziehen, etwa Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Verträge mit Kunden und Lieferanten sowie Unterlagen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen. Andere Unterlagen wiederum nicht. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zu einem Bankdarlehen, bestimmte Personalunterlagen und Belege zu Betriebsausgaben. Muss ich bei einer Umsatzsteuersonderprüfung wirklich sämtliche Unterlagen herausgeben, auch wenn diese auf den ersten Blick überhaupt nichts mit der Umsatzsteuer zu tun haben? Oder darf ich die Vorlage solcher Unterlagen ablehnen?
ANTWORT von Jörg Wilde: Grundsätzlich müssen Sie dem Prüfer die Unterlagen vorlegen, die für die Feststellung der umsatzsteuerlichen Verhältnisse von Bedeutung sein können. Die Umsatzsteuersonderprüfung beschränkt sich also nicht zwingend auf Rechnungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen.