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Praxiserprobte Antworten für Ihren gesicherten Vorsteuerabzug bei E-Rechnungen
Ist der Rechnungsaussteller zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet, müssen Sie diese entgegennehmen. Eine gesonderte Zustimmung ist hierfür nicht mehr erforderlich. Die Prüferpraxis macht aber schon heute deutlich, dass aus einem vermeintlich reinen technischen Fehler schnell ein konkretes umsatzsteuerliches Risiko für Sie entstehen kann. Stellen Sie sich beispielsweise vor, ein Bauunternehmer errichtet für Sie ein Gebäude, das Sie sowohl betrieblich als auch privat verwenden wollen. Dann kommt es für Sie als Rechnungsempfänger entscheidend auf die zu beachtenden Anforderungen an.
Jörg Wilde
05.10.2026
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7 Min Lesezeit
Unser Fall: Bau eines genutzt gemischten Gebäudes
Ausgangsfall: Ein Bauunternehmer errichtet Ende 2026 für Sie ein Gebäude, das Sie sowohl unternehmerisch als auch privat nutzen möchten.
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