Diese Kosten dürfen Sie Ihrem Mitarbeiter steuerfrei erstatten
Führt Ihr Mitarbeiter eine Dienstreise bzw. einen Dienstgang durch, dürfen Sie ihm folgende Kosten steuerfrei erstatten:
- Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwendungen. Voraussetzung ist hierbei eine bestimmte Mindestabwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte Ihres Mitarbeiters.
- Fahrtkosten, die Ihnen Ihr Mitarbeiter nachweist. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Fahrtkosten pauschal zu erstatten.
- Übernachtungskosten, die im Rahmen der Dienstreise anfallen.
- Sonstige Reisenebenkosten, die im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit anfallen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
- Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
- Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst