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Welche Pflichtbestandteile Ihr Lagebericht aufweisen muss und welche zusätzlichen Inhalte ich Ihnen dringend empfehle, um alle Adressaten zu überzeugen
Die Rechtslage ist klar: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang machen den Jahresabschluss aus. Für bestimmte Gesellschaften ist ein Lagebericht daneben nicht nur Kür, sondern gar Pflicht. Wer von dieser Verpflichtung betroffen ist, welche Gesellschaften trotz Befreiung einen Lagebericht aufstellen und welche Inhalte Sie zu Papier bringen müssen, habe ich für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Timm Haase
09.03.2026
·
8 Min Lesezeit
Wer einen Lagebericht erstellen muss
Für steuerliche Zwecke, also insbesondere für Ihr Finanzamt, müssen Sie keinen Lagebericht anfertigen. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich allein aus dem Handelsrecht. Demnach haben die Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB).
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