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Beratungsleistungen für Schadensersatz: Ohne Umsatz kein Vorsteuerabzug? Doch, sagt der BFH in diesem Fall
Nicht jedes Geschäft führt am Ende zu steuerpflichtigen Umsätzen. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass damit auch Ihr Vorsteuerabzug verloren geht. Der BFH hat jetzt klargestellt, dass bei Beratungsleistungen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin der Vorsteuerabzug möglich ist (Urteil vom 7.5.2026, Az. V R 15/24). Das bedeutet die Entscheidung für Sie.
Timm Haase
07.09.2026
·
1 Min Lesezeit
Der zugrunde liegende Streitfall
Eine Gesellschaft hatte sich vertraglich verpflichtet, ein Projekt zu entwickeln und später zu betreiben. Noch bevor das Vorhaben umgesetzt werden konnte, wurde der Vertrag allerdings durch den Auftraggeber beendet. Die Gesellschaft machte daraufhin Schadensersatzansprüche geltend und beauftragte externe Berater sowie Rechtsdienstleister mit deren Durchsetzung.
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