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Welche Buchungskosten Sie vor einer Umsatzsteuerprüfung schützen können
Führen Sie Umsätze aus, die eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG vermuten lassen, empfehle ich die Buchung
auf spezielle Konten. So sieht Ihr Finanzamt, dass Sie die Berichtigung vorgenommen haben, und schickt Ihnen nicht einen Prüfer zur Kontrolle.
Jörg Wilde
02.09.2024
·
1 Min Lesezeit
Wenn Sie die Vorsteuern zu Ihren Ungunsten berichtigen müssen
Müssen Sie Vorsteuern aus einer Berichtigung nach § 15a UStG an Ihr Finanzamt zurückzahlen, nutzen Sie folgende Konten:
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