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Welche Buchungskosten Sie vor einer Umsatzsteuerprüfung schützen können

Führen Sie Umsätze aus, die eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG vermuten lassen, empfehle ich die Buchung auf spezielle Konten. So sieht Ihr Finanzamt, dass Sie die Berichtigung vorgenommen haben, und schickt Ihnen nicht einen Prüfer zur Kontrolle.

Jörg Wilde

02.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Wenn Sie die Vorsteuern zu Ihren Ungunsten berichtigen müssen

Müssen Sie Vorsteuern aus einer Berichtigung nach § 15a UStG an Ihr Finanzamt zurückzahlen, nutzen Sie folgende Konten:

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