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Weder Schreib- noch Rechenfehler: Diese teuren Auswirkungen können Ungenauigkeiten mit sich bringen
Nach § 173a AO können Steuerbescheide aufgehoben oder geändert werden, wenn dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung der Steuererklärung mechanische Fehler unterlaufen sind, die zu falschen Angaben geführt haben. Doch reichen mechanische Fehler bis in die Funktionsweise von ERP-Systemen? Lesen Sie hier, warum es im Detail auf Ihre Eingaben, Ihre Kontrollen und noch viel mehr auf Ihren menschlichen Sachverstand ankommt.
Timm Haase
18.06.2026
·
3 Min Lesezeit
„Das haben wir schon immer so gemacht“
Lassen Sie mich mit einer Anekdote aus meinem persönlichen Nähkästchen beginnen, in der Sie sich bzw. Ihren Arbeitsalltag vielleicht wiedererkennen werden: Als junger Berufseinsteiger wurde ich von einem älteren Kollegen in die Unternehmens-Buchhaltung und das ERP-System eingearbeitet. Verschiedene Buchungen wurden mit verschiedenen Belegarten erfasst.
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