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Weder Schreib- noch Rechenfehler: Diese teuren Auswirkungen können Ungenauigkeiten mit sich bringen

Nach § 173a AO können Steuerbescheide aufgehoben oder geändert werden, wenn dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung der Steuererklärung mechanische Fehler unterlaufen sind, die zu falschen Angaben geführt ­haben. Doch reichen mechanische Fehler bis in die Funktionsweise von ERP-Systemen? Lesen Sie hier, warum es im Detail auf Ihre Eingaben, Ihre Kontrollen und noch viel mehr auf Ihren menschlichen Sachverstand ankommt.

Timm Haase

18.06.2026 · 3 Min Lesezeit

„Das haben wir schon immer so gemacht“

Lassen Sie mich mit einer Anekdote aus meinem persönlichen Nähkästchen beginnen, in der Sie sich bzw. Ihren Arbeitsalltag vielleicht wiedererkennen werden: Als junger Berufseinsteiger wurde ich von einem älteren Kollegen in die Unternehmens-Buchhaltung und das ERP-System eingearbeitet. Verschiedene Buchungen wurden mit verschiedenen Belegarten erfasst.

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