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Was Sie tun müssen, wenn Ihr Geschäftspartner Ihnen diesen Hinweis zukommen lässt

Kürzlich erreichte mich ein Schreiben eines langjährigen Lieferanten (siehe „Hinweis“ unten). Darin fragte er nach der E-Mail-Adresse, an die er ab dem 1.1.2027 seine elektronischen Rechnungen senden soll. Ganz am Ende des Schreibens stand der Hinweis, den ich Ihnen unten abgebildet habe. Ich zeige Ihnen, was ein solches Vorgehen für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie reagieren müssen.

Timm Haase

08.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Anforderungen sind klar

Zunächst war ich doch ein wenig verwundert. Darf der Lieferant tatsächlich weiterhin „auf dem bisher gewohnten Weg“ seine Rechnungen versenden? Geht tatsächlich der Vorsteuerabzug verloren, wenn er das macht?

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