Frage: Ich leite seit Kurzem das kleine, aber feine Rechnungswesen einer Anfang 2025 gegründeten mittelständischen GmbH, an der 2 Gesellschafter beteiligt sind. Mit dem ersten Jahresabschluss wurde nun ein Gewinn festgestellt, den sich die Gesellschafter ausschütten lassen wollen. Ich habe so etwas noch nie gemacht, meine Kollegen und die Gesellschafter auch nicht. Was muss ich beachten, um keine Fehler zu begehen? Einfach den Gewinn auf die beiden Gesellschafter aufteilen und auszahlen?
Antwort: Keine Frage: Der Gewinn steht den Gesellschaftern der GmbH zu. Allerdings dürfen Sie diesen nicht ohne Weiteres zu 100 % auszahlen. Halten die beiden Gesellschafter die Anteile an der GmbH in Ihrem Privatvermögen (was ich in Ihrem Fall unterstelle), erzielen sie Einnahmen aus Kapitalvermögen. Und diese unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer (25 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer (9 %).