Frage: In meinem Unternehmen gibt es nun zum ersten Mal eine Mitarbeiterin, die ein Sabbatical in Form von unbezahltem Urlaub nehmen möchte. Die Arbeitslast der Kollegin können wir für die Dauer halbwegs gut verteilen. Allerdings stellt sich mir die Frage, welche steuerlichen Aspekte es zu beachten gibt. Schließlich sollen sowohl für die Mitarbeiterin als auch für mein Unternehmen keine steuerlichen Probleme entstehen.
Antwort: Es gibt zahlreiche Gründe, die für eine unbezahlte Freistellung sprechen. Schön, dass Sie der Mitarbeiterin diese Möglichkeit bieten. Ich selbst habe diesen „Trend“ schon bei meinen Kollegen bemerkt und kann Ihnen daher aus erster Hand aufzeigen, welche lohnsteuerlichen Aspekte Sie berücksichtigen müssen. Denn die Freistellung stellt sich nur auf den ersten Blick simpel dar. Insbesondere bei den Aufzeichnungspflichten müssen Sie genau sein.