Unterscheiden Sie für Ihre Betriebsausgaben zwischen diesen beiden Bewirtungsarten
Für Ihren Betriebsausgabenabzug ist es von entscheidender Bedeutung, ob Sie eine geschäftliche oder eine betriebliche Veranstaltung durchführen.
- Ihre Aufwendungen, die mit einer betrieblichen Veranstaltung im Zusammenhang stehen, können Sie in voller Höhe als Betriebsausgaben erfassen.
- Bei einer geschäftlich veranlassten Bewirtung dürfen Sie dagegen Ihre Aufwendungen nur zu 70 % als Betriebsausgaben erfassen.
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