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Was Ihnen vorab niemand sagt: Wann Sie zu viel Bier und Wein Ihren Betriebsausgabenabzug kosten kann

Essen und trinken auf Firmenkosten ist ein großes Privileg, um das Sie beneidet werden. Die Finanzämter sehen bei diesen Ausgaben jetzt besonders genau hin, denn die Vorweihnachtszeit ist Bewirtungszeit. Wie Sie sich vor teuren Fehlern schützen, habe ich für Sie aufbereitet, denn in vorweihnachtlicher Stimmung wird die ein oder andere Pflichtangabe schnell übersehen.

Markus Kahr

29.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Unterscheiden Sie für Ihre Betriebsausgaben zwischen diesen beiden Bewirtungsarten

Für Ihren Betriebsausgabenabzug ist es von entscheidender Bedeutung, ob Sie eine geschäftliche oder eine betriebliche Veranstaltung durchführen.

  1. Ihre Aufwendungen, die mit einer betrieblichen Veranstaltung im Zusammenhang stehen, können Sie in voller Höhe als Betriebsausgaben erfassen.
  2. Bei einer geschäftlich veranlassten Bewirtung dürfen Sie dagegen Ihre Aufwendungen nur zu 70 % als Betriebsausgaben erfassen.

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