Laut BMF wurden im Jahr 2023 63.282 USt-Sonderprüfungen durch mehr als 1.600 Prüfer der Finanzämter durchgeführt. Jeder Prüfer erzielte ein (durchschnittliches) Mehrergebnis von 0,94 Millionen € bei 39 Prüfungen in 2023. Bei diesen Werten handelt es sich um reine USt-Sonderprüfungen – Werte aus Steuerfahndungsfällen sind nicht enthalten. Das Ergebnis zeigt eindrücklich: Die Umsatzsteuer ist ein teures Pflaster, wenn Sie Sachverhalte umsatzsteuerlich falsch einordnen.
Dieser Unterschied besteht zwischen USt-Sonder- und Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung umfasst meist die letzten 3 veranlagten Steuerjahre. Wenn Sie bisher nur bis zum Jahr 2022 Steuerbescheide vorliegen haben, würde eine Betriebsprüfung meist die Jahre 2020–2022 umfassen. Die Prüfung ist vollumfänglich – auch wenn klar ist, dass der Prüfer sich nicht jeden Sachverhalt ansehen kann. Damit können die geprüften Jahre nur in Ausnahmefällen erneut überprüft werden, etwa wenn sich Beweise einer Steuerhinterziehung ergeben, die vorher nicht erkennbar war. Dagegen findet die USt-Sonderprüfung meist nicht für „weit“ vergangene Zeiträume statt, sondern ergibt sich oftmals aus aktuellen USt-Voranmeldungen. Melden Sie z. B. vergleichsweise hohe Vorsteuerbeträge ohne erkennbaren Grund, könnte sich hier eine USt-Sonderprüfung ankündigen. Auch zur Überprüfung von Kontrollmaterial – also ob z. B. Einnahmen in Ihrer Buchführung vorhanden sind, zu denen dem Finanzamt Belege vorliegen – kann ein Grund sein. Die USt-Sonderprüfung ist nicht abschließend. Das bedeutet, dass eine Betriebsprüfung desselben Zeitraumes noch zusätzlich zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann. Die USt-Sonderprüfung darf sich nur auf Sachverhalte beziehen, die eine Verbindung zur Umsatzsteuer haben. Möchte der Prüfer z. B. in dem Rahmen Ihre Rückstellungsberechnung für Pensionsverpflichtungen sehen, werden Sie hellhörig und fragen Sie nach, welcher Zusammenhang zur Umsatzsteuer besteht.