Gerichtsurteil

Warum Nebenkosten einer Versteigerung gesondert zu versteuern sind

Nebenkosten, die bei der Veräußerung eines Gegenstands entstehen, teilen das Schicksal der Hauptleistung. Dieser Grundsatz ist besonders wichtig, wenn die Hauptleistung mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu versteuern oder steuerfrei ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht hier eine Ausnahme.

Jörg Wilde

01.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Keine Nebenleistung bei Versteigerungen

Der EuGH (Urteil vom 18.4.2024, Rs. C-89/23) hat entschieden, dass eine Leistung, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Versteigerungen verpfändeter Sachen entsteht, eine eigenständige Leistung ist. Solche Leistungen gehören nach der MwStSystRL (Art. 135 Abs. 1 Buchst. b) nicht zu der Hauptleistung. Dies hat zur Folge, dass die Nebenleistungen mit dem für sie vorgesehenen Umsatzsteuersatz berechnet werden müssen.

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