Warum entsteht Grunderwerbsteuer, obwohl Sie das Grundstück „an sich selbst“ übergeben?
Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) besteuert jeden Rechtsübergang an einem inländischen Grundstück, unabhängig davon, ob Geld fließt oder nicht. Es kommt allein darauf an, dass sich der Eigentümer ändert. Und genau das passiert bei der Einlage: Bisher stand Ihr Name im Grundbuch. Nach der Einlage steht dort der Name Ihrer GmbH.