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Warum Grunderwerbsteuer entsteht, wenn Sie Ihr privates Grundstück in die GmbH einlegen

Sie werden überrascht sein, wenn Sie es hören: Wenn Sie Ihr privates Grundstück in die eigene GmbH einbringen, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Denn aus Sicht des Grunderwerbsteuergesetzes ist eine solche Einlage kein interner Vorgang, sondern ein steuerpflichtiger Übereignungsvorgang. Das klingt paradox, wenn man bedenkt, dass Sie als Gesellschafter und GmbH wirtschaftlich eng verbunden sind. Aber die GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Und genau das ist der Kern des Problems.

Jörg Wilde

14.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Warum entsteht Grunderwerbsteuer, obwohl Sie das Grundstück „an sich selbst“ übergeben?

Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) besteuert jeden Rechtsübergang an einem inländischen Grundstück, unabhängig davon, ob Geld fließt oder nicht. Es kommt allein darauf an, dass sich der Eigentümer ändert. Und genau das passiert bei der Einlage: Bisher stand Ihr Name im Grundbuch. Nach der Einlage steht dort der Name Ihrer GmbH.

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