Gerichtsurteil
Warum eine verspätete Corona-Schlussabrechnung zur vollständigen Rückzahlung Ihrer Förderung führen kann
Viele Unternehmen haben die Corona-Hilfen inzwischen gedanklich längst abgehakt. Doch ein aktuelles Urteil
des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zeigt, dass Förderverfahren auch Jahre später noch erhebliche finanzielle Folgen haben können. Besonders brisant: Wird die vorgeschriebene Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht, kann die Bewilligungsstelle die gesamte Förderung zurückfordern. Genau das ist nun passiert.
Timm Haase
07.09.2026
·
1 Min Lesezeit
Dieser Fall wurde verhandelt
Im entschiedenen Verfahren (Entscheidung vom 23.06.2026, Az. 16 K 11153/25) hatte ein Unternehmen Corona-Hilfen erhalten. Die Bewilligung erfolgte allerdings nur vorläufig und stand unter dem Vorbehalt einer späteren Schlussabrechnung. Diese dient dazu, die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nachträglich zu überprüfen und den endgültigen Förderanspruch festzustellen.
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