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Wann Sie von welchen Begünstigungen profitieren
Nicht nur ertragsteuerlich gibt es Begünstigungen, wenn Sie in ein E- oder Hybridfahrzeug investieren. Länder und Bund haben in den vergangenen Monaten einige Fördermöglichkeiten geschaffen, um den Kauf attraktiver zu gestalten. Dabei sind nicht nur die E-Fahrzeuge für sich, sondern auch Ladestationen im Fokus der Förderung. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten. Sinnvoll ist es, dass Sie sich für Ihr jeweiliges Bundesland auf den entsprechenden Internetseiten des Verkehrsministeriums informieren, welche Fördermöglichkeiten Ihnen geboten werden. Einige attraktive Modelle habe ich Ihnen hier bereits aufgelistet.
Ann-Christin Hütte
26.06.2026
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1 Min Lesezeit
Begünstigung bei der Kfz-Steuer gilt nur für reine E-Autos
Für reine E-Fahrzeuge müssen Sie bei einer Erstzulassung bis zum 31.12.2030 für bis zu 10 Jahre keine Kfz-Steuer leisten. Nach Ablauf der 10 Jahre müssen Sie nur eine ermäßigte Steuer (50 % des üblichen Satzes) zahlen. Hinweis: Längstens wird die Steuerbefreiung bisher bis zum 31.12.2035 gewährt, kann also unter 10 Jahren liegen. Plug-in-Hybride sind nicht von der Kfz-Steuer befreit! In der unten stehenden Tabelle habe ich Ihnen einige lukrative Fördermöglichkeiten für E-Fahrzeuge abgebildet. Übrigens: Soweit Sie Förderbeträge erhalten bleiben, ohne dass eine konkrete Gegenleistung erwartet wird, handelt es sich um echte, nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse.
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