Tax-News
Wann Sie keinen Anspruch auf Steuerberichtigung bei Forderungsabtretung und Bauherreninsolvenz haben
Wenn Sie als Subunternehmer eine abgetretene Forderung Ihres Auftragnehmers gegen einen insolventen Bauherrn erwerben, dürfen Sie deshalb die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage des Auftragnehmers nicht berichtigen. Das Recht zur Korrektur nach Art. 90 Abs. 1 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) und § 17 UStG
verbleibt nämlich beim ursprünglichen Lieferanten, unabhängig davon, was Sie zivilrechtlich vereinbart haben.
Jörg Wilde
24.07.2026
·
2 Min Lesezeit
Wann die europäische Regelung die Berichtigung für Sie zulässt
Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL (Richtlinie 2006/112/EG) regelt die Berichtigung der Steuerbemessungsgrundlage bei Nichtbezahlung. Wird die Gegenleistung nach Lieferung ganz oder teilweise nicht entrichtet, ist die Bemessungsgrundlage entsprechend zu vermindern.
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