Gerichtsurteil

Wann Sie Handwerkerleistungen an Ihrem Haus steuerlich absetzen können

Mit dem Zweck der Bekämpfung von Schwarzarbeit begünstigt Ihr Finanzamt Ihre Handwerkerleistungen an Ihrem Eigenheim. Die Begünstigung erfolgt dadurch, dass Sie 20 %, max. 1.200 € dieser Handwerkerleistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Diese Voraussetzungen müssen Sie allerdings erfüllen.

Jörg Wilde

07.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Warum dieser Fall vor das Finanzgericht gelangte

In dem Fall des FG Düsseldorf (18.7.2024, 14 K 1966/23 E) ging es um Kläger, die eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG beanspruchen wollten. Sie hatten angeblich Handwerkerleistungen in Anspruch genommen, konnten jedoch keine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen. Zudem hatten sie die Zahlungen „ins Blaue hinein“ geleistet, ohne dass die Handwerker die Leistungen im Streitjahr erbracht hatten. Das Finanzamt erkannte die Handwerkerleistungen im Jahr 2022 wegen der fehlenden Rechnungen und der Vorauszahlungen im Jahr der Antragstellung nicht an.

Das Finanzgericht lehnte die Klage der Kläger ab, da die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung nicht erfüllt waren, insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Regelung, Schwarzarbeit zu bekämpfen.

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