Tax-News

Wann Ihre Park- und Stellplatzvermietung umsatzsteuerpflichtig ist

Als Vermieter von Park- und Stellplätzen stehe ich immer wieder vor der Frage, wie die umsatzsteuerliche Behandlung meiner Leistungen aussieht. Dabei zeigt sich: Die Vermietung von Flächen zum Abstellen von Fahrzeugen ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig – auch wenn sie auf den ersten Blick wenig mit klassischen Mietverträgen über Wohn- oder Geschäftsflächen zu tun haben mag.

Jörg Wilde

21.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Warum die Vermietung von Parkplätzen grundsätzlich steuerpflichtig ist

Die Vermietung Ihrer Stellplätze ist vom Grundsatz her steuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Vermieter einfache Außenparkplätze, Parkbuchten, überdachte Stellplätze oder Garagen anbieten. Entscheidend ist allein, dass Sie Ihren Mietern das Nutzungsrecht an einer Fläche einräumen, auf der Fahrzeuge abgestellt werden können.

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