Warum die Vermietung von Parkplätzen grundsätzlich steuerpflichtig ist
Die Vermietung Ihrer Stellplätze ist vom Grundsatz her steuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Vermieter einfache Außenparkplätze, Parkbuchten, überdachte Stellplätze oder Garagen anbieten. Entscheidend ist allein, dass Sie Ihren Mietern das Nutzungsrecht an einer Fläche einräumen, auf der Fahrzeuge abgestellt werden können.