Gerichtsurteil
Wann Ihre GiG nur umsatzsteuerfrei ist
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) muss umsatzsteuerlich nicht versteuert werden. Der Erwerber tritt
in die Fußstapfen des Verkäufers, führt also dessen Unternehmen mit den übernommenen Werten fort. Doch
eine Geschäftsveräußerung ist an einige Voraussetzungen gebunden. Erfahren Sie hier, wann laut neuem BFH-Urteil eine Verpachtung schädlich sein kann und was die Konsequenzen (k)einer GiG sind.
Ann-Christin Hütte
18.05.2026
·
1 Min Lesezeit
Die Voraussetzungen für eine steuerfreie GiG
Die GiG wird in § 1 Abs.1a Satz 1 UStG aufgeführt. Eine GiG liegt vor, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!