Gerichtsurteil

Wann Ihre GiG nur umsatzsteuerfrei ist

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) muss umsatzsteuerlich nicht versteuert werden. Der Erwerber tritt in die Fußstapfen des Verkäufers, führt also dessen Unternehmen mit den übernommenen Werten fort. Doch eine Geschäftsveräußerung ist an einige Voraussetzungen gebunden. Erfahren Sie hier, wann laut neuem BFH-Urteil eine Verpachtung schädlich sein kann und was die Konsequenzen (k)einer GiG sind.

Ann-Christin Hütte

18.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Voraussetzungen für eine steuerfreie GiG

Die GiG wird in § 1 Abs.1a Satz 1 UStG aufgeführt. Eine GiG liegt vor, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

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