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​Wann Ein- und Mehrzweckgutscheine vorliegen und was Sie als Teil einer Vertriebskette umsatzsteuerlich berücksichtigen müssen

Die Regelungen zu Ein- und Mehrzweckgutscheinen wurden 2020 weitreichend überarbeitet. Seither müssen Sie für die umsatzsteuerliche Einordnung genau prüfen, ob es sich bei einem Gutschein um einen Einzweck- oder Mehrzweckgutschein handelt. Dazu kommt, dass Gutscheine teils über mehrere Unternehmen im Rahmen einer Vertriebskette erst an den Endabnehmer gelangen – hier müssen Sie ebenfalls Besonderheiten beachten, die auch den BFH und EuGH aktuell beschäftigen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie Ein- und Mehrzweckgutscheine unterscheiden und welche Voraussetzungen der EUGH für das Vorliegen eines Einzweckgutscheines bei Vertriebsketten benennt.

Ann-Christin Hütte

26.07.2024 · 6 Min Lesezeit

Dem BFH liegt seit 2022 ein Verfahren zur Besteuerung von Gutscheinen vor. Eine Gesellschaft (Klägerin) betrieb im Jahr 2019 einen Internethandel unter anderem mit Guthabenkarten und Gutscheincodes. Mit diesen Guthaben/Gutscheinen (sog. X-Cards) konnten Nutzer ihre Konten bei einem „Network“ für digitale Inhalte aufladen. Nach dem Aufladen konnten die Kontennutzer in dem Network bestimmte digitale Medien zu den dort genannten Preisen erwerben.

Der Herausgeber der X-Cards des Netzwerks war eine Firma in London. Die X-Cards wurden von der Londoner Firma über Zwischenhändler in einer Vertriebskette weitergegeben. Für deutsche Kunden mit einem Nutzerkonto bei dem Network erhalten die X-Cards eine DE-Kennung.

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